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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Aktivitäten von Homesitting Peter Rödel
und sind Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrages mit Homesitting
Peter Rödel.
Es werden folgende Dienstleistungen angeboten:
- Haussitting
- Combisitting (Haus- und Kleintiersitting)
- Weitere Dienstleistungen nach Einzelvereinbarung
Allgemeine Vertragsbedingungen:
Rechtsgrundlagen, Vertragsdauer und Kündigung:
Es gelten für alle Vertragsparteien die Gesetze, Rechte und
Pflichten nach dem BGB und dem Tierschutzgesetz.
Sofern außerordentliche Gründe vorliegen, wie z.B. mangelhafte
Übergabe der Räumlichkeiten bzw. Anlage, mangelnde Sauberkeit
(auch vom Tier) oder nicht artgerechte Haltung der Tiere, unzumutbare
Verhaltensweisen der Tiere, die eine Gefahr für Personen oder
Sachen darstellen könnten, fehlende Zahlungen der Sittingkosten,
kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Alle Verträge
haben einen festen Beginn u. ein festes Ende - dies entspricht jeweils
dem ersten und letzten Sittingtag, also dem angegebenen Sittingzeitraum!
Sittingtermine und Buchungen:
Bei verspäteter Rückkehr wird um schnellstmögliche
Information von Homesitting Peter Rödel gebeten. Wenn die vereinbarte
Rückkehr der/s Eigentümer/ Besitzer/Halter/in ausbleibt
(unvorherges. Ereignisse) wird ein erweiterter Sittingrahmen bis 5
Tage nach dem vereinbarten Datum gewährt (Konditionen wie für
reguläres Sitting vereinbart). Danach wird die Verantwortung
und der Schlüssel an die angegebene Person Ihres Vertrauens (Ansprechpartner
vom Datenblatt) bzw. den Erben übergeben. Evtl. zusätzlich
anfallende Kosten (z.B. Tierheim/Sitter) sind von/m Halter/in oder
den Erben zu begleichen. Wenn vereinbarte Sittingtermine nach Vertragsunterzeichnung
nicht stattfinden sollen/können (Rücktritt), muss dies unverzüglich
an Homesitting Peter Rödel gemeldet werden. Für die Vorbereitung
und den Ausfall werden 20% des veranschlagten Preises fällig.
Gesundheit und Haftung:
Der Besitzer/Eigentümer ist verpflichtet die Gebäude/Räume/Anlage
mit größter Sorgfalt für den Sittingzeitraum vorzubereiten
und im einwandfreiem Zustand zu übergeben um Schäden jeglicher
Art zu vermeiden oder zu mindern. Bei allen Tieren sollten regelmäßige
Impfungen stattfinden und eine ansteckende Krankheit oder Verhaltensauffälligkeiten
ausgeschlossen bzw. über diese informiert werden (unabdingbar
für die anderen Sittingtiere u. die Sitter!). Der Impfpass
muss sichtbar bereitliegen (z.B. beim Tierfutter) bzw. ausgehändigt
werden! Über Wurm- und Ungezieferbefall muss Homesitting Peter
Rödel vorab informiert oder es muss vor dem Sittingzeitraum
noch eine Kur absolviert werden!
Wenn Sie ein Kosten-Limit für Tierarztkosten auf dem Kundendatenblatt
angegeben haben, werden wir versuchen dieses einzuhalten. Eine Entscheidung
über Sinn und Unsinn einer Behandlung trifft der Tierarzt bzw.
der/die Halter/in wenn, ich diese/n erreichen konnte. Die entstandenen
Telefonkosten, Arztkosten, Rezeptgebühren werden, nach Quittungsvorlagen
in der Abschlussrechnung verrechnet, zzgl. Fahrkosten u. Dienstleistungszeit
(KM 0,75 €).
Bei Todesfall des/eines Tieres wird es beim Tierarzt aufbewahrt,
damit der/die Halter/in selbst entscheiden kann, wie das Tier bestattet
wird. Die Kosten dafür müssen vom Halter/in übernommen
werden. Falls der/die Halter/in verstirbt müssen die Erben
die restlichen Kosten der Betreuung übernehmen, alternativ
die genannte Ansprechperson/-partner vom Datenblatt! Sind keine
"Erben" etc. vorhanden, muss das/die Tier/e der Obhut
des Tierheim überlassen werden (abweichende Vereinbarungen
müssen im Kundendatenblatt festgehalten werden). Informationspflicht
über diesen Vertrag an die weiter beteiligten Personen (z.B.
Erben) hat der Kunde; dies gilt auch für die Abspeicherung
der Namen, Adressdaten und Telefonnummer.
Wenn ein Tier wegläuft/ nicht mehr zurück kommt- z.B.
bei Freigänger-Katzen (trotz Sorgfalt des/r Sitter/in), werden
folgende Institutionen informiert:
Hofer Tierheim, Dt. Tierschutzbund (Suchanzeige, Plakate, wenn Foto
vorhanden und es gewünscht wird)
Wenn das Tier trotz aller genannten Aktionen nicht mehr gefunden wird
und eine grobe Fahrlässigkeit von Homesitting Peter Rödel
ausgeschlossen werden kann (z.B. Sorgfaltsverletzung wie geöffnete
Fenster/Türen bei Wohnungskatzen und Vögeln) entfällt
jegliche Haftung! Die Kosten müssen von dem/r Besitzer/in übernommen
werden.
Haftungsausschluss:
Schäden die das Tier an Hab und Gut von/vom Halter/in oder Sitter/in,
sowie an anderen Personen verursacht, müssen vom Halter/in gedeckt
werden.
Zahlungen:
Die Zahlungen der Summe laut Kostenvoranschlag (= Summe der Anfahrten
+ Sittingtage + angesetzter, vorläufiger "Tagessatz"
siehe Datenblatt bzw. Wochenpauschale) muss bis zum 1. Sittingtag
(bei Erstsitting zu 100 % - ab dem 2. Sittingtermin zu 50 %) eingegangen
sein, sonst steht kein Sitter zur Verfügung. Liegt Homesitting
Peter Rödel eine Einzugsermächtigung vor, entfällt
die Anzahlung.
Wenn sich ein Mehraufwand ergibt (z.B. bei unvorhersehbaren Ereignissen
wie höherer Giessaufwand bei Trockenheit, Unreinheit der Tiere
oder sonstige notwendige Arbeiten) wird generell der jeweilige Anteil
an Zeitaufwand + KM (zu einem Satz von 22,00 € Std. ein KM-Satz
von 0,75 € pro KM (inkl. ges. MwSt.) nachberechnet. Im festgesetzten
Preis sind alle Vereinbarungen des jeweiligen Datenblattes (Haussitting
oder Combisitting) enthalten. Bei Endabrechnungen mit oder ohne
Folgeaufträgen muss der Betrag nach Rechnungsstellung innerhalb
von 10 Tagen vollständig bezahlt sein, unter Anrechnung einer
evtl. geleisteter
Anzahlung. |
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Zahlungen sind bar oder per Überweisung
(Sparkasse Hof Ktn.: 220515225; BLZ: 78050000) ausschließlich
an Homesitting Peter Rödel zu tätigen! An den Kostenvoranschlag
halte ich mich, bindend an den unterzeichneten Vertrag, sofern keine
Gründe für spätere Erhöhungen vorliegen
(z.B. ges. Änderungen der MwSt.; unvorhersehbaren Ereignissen,
höherer Gießaufwand - Trockenheit; Unsauberkeit der/des
Tiere/s, Tierarztfahrten, sonstige Vorkommnisse, die mehr Zeitaufwand
verursachen).
Generelle Preiserhöhungen und Zuschläge sind jederzeit
möglich. Nach Vertragsunterzeichnung gilt für den/die
Kunden das vereinbarte Preisniveau (nur eine Mehrwertsteuererhöhung
kann an den Kunden weitergeben werden); Daher sind rechtzeitige
Vertragsunterzeichnungen ratsam. Es wird damit auch ein Sitter/in
gesichert. Futter u. Zubehör für alle Sittingtiere sind
vom Halter/in zu stellen, zusätzliches Futter od. Zubehör
wird extra berechnet!
Haussitting:
Für den benannten Sittingzeitraum werden die Wohn-/Geschäftsräume
und die Außenanlagen im genannten Rahmen versorgt (siehe Datenblatt).
Homesitting Peter Rödel verpflichtet sich, die anvertrauten
Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf
den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäudes und Pflanzen
zu achten. Für fahrlässig bzw. nicht verschuldete Schäden
übernimmt Homesitting Peter Rödel keine Haftung. Durch
Sorgfalt wird vielmehr versucht, Schäden jeglicher Art zu vermeiden
oder zu mindern. Weiterhin hat Homesitting Peter Rödel auf
ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem Besitzer
zu melden, oder bei Gefahr von Hab und Gut den Besitzer zu verständigen
und Polizei, Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand,
Rohrbruch etc.) einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind
vom Besitzer zu begleichen, da es sich dabei um Schadenminderungskosten
handelt. Bei Homesitting wird nur Personen von Homesitting Peter
Rödel Zutritt zu den anvertrauten Räumen gewährt;
bei notwendigen Diensten Fremder (Handwerker, Feuerwehr, Polizei
usw.) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen. Nachschlüssel
für die anvertrauten Räume dürfen und werden nicht
angefertigt. Für den Verlust der erhaltenen Schlüssel
- nur bei grober Fahrlässigkeit - kommt Homesitting Peter Rödel
auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.
Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen,
entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel (z.B.
bei Einwurf in den Briefkasten). Zusätzliche Anfahrten für
Schlüsselübergaben können vereinbart werden. Die
Kilometerkosten pro gefahren KM (Hin- und Rückfahrt) betragen
dann pro gefahrenen KM 0,75 €. Wertsachen, Schmuck und Bargeld
müssen verschlossen aufbewahrt werden oder unzugänglich
sein (z.B. in einem abgeschlossenen Zimmer) zur Absicherung vor
Schadenersatzleistungen für den Besitzer und für Homesitting
Peter Rödel, die sonst evtl. nicht widerlegt werden könnten,
da bedingungsgemäß keine weiteren Personen Zugang haben
und erhalten. Bei Rückkehr des Besitzers ist unverzüglich
Homesitting Peter Rödel zu verständigen.
Combisitting (Haus- und Kleintiersitting):
Für den benannten Sittingzeitraum wird/werden das/die Tier/e
(nur Kleintiere z.B. Katze, Hamster usw.) in den Räumen des Halters
betreut, und die Wohnräume im genannten Rahmen versorgt z.B.
Blumen gießen, Briefkasten leeren etc. (siehe Datenblatt!).
Homesitting Peter Rödel verpflichtet sich die anvertrauten
Räume nur mit größter Sorgfalt zu begehen und auf
den Erhalt des Inventars, Hausrates, Gebäude, Pflanzen und
Tiere zu achten. Für fahrlässig bzw. nicht verschuldete
Schäden übernimmt Homesitting Peter Rödel keine Haftung.
Durch Sorgfalt wird vielmehr versucht Schäden jeglicher Art
zu vermeiden oder zu mindern. Weiterhin hat Homesitting Peter Rödel
auf ungewöhnliche Vorkommnisse zu achten und diese auch dem
Tierhalter zu melden, oder bei Gefahr für Leib und Leben des
Tieres bzw. Gefahr für Hab und Gut des Tierhalters die Polizei,
Feuerwehr oder den Handwerkernotdienst (Einbruch, Brand, Rohrbruch
etc.) bzw. den Tierarzt (Name siehe Datenblatt) einzuschalten. Die
dabei entstandenen Kosten sind von Besitzer/n, Halter/n zu begleichen,
da es sich dabei um Schadenminderungskosten handelt. Futter u. Zubehör
für alle Sittingtiere sind von Halter/in zu stellen, zusätzliche
Futter od. Zubehör wird extra berechnet! Bei Combisitting wird
nur Personen von Homesitting Peter Rödel Zutritt zu den anvertrauten
Räumen gewährt; bei notwendigen Diensten Fremder (Handwerker,
Feuerwehr, Polizei usw.) werden diese unter Beaufsichtigung eingelassen.
Nachschlüssel für die anvertrauten Räume dürfen
und werden nicht angefertigt Für den Verlust der erhaltenen
Schlüssel - nur bei grober Fahrlässigkeit - kommt Homesitting
Peter Rödel auf, ebenso für evtl. notwendige Schlossersatzkosten.
Sollte eine Schlüsselübergabe nicht persönlich erfolgen,
dann entfällt jegliche Haftung für die Schlüssel
(z.B. bei Einwurf in den Briefkasten).
Weitere Zusatzdienste sind nach Absprache möglich und werden
extra berechnet. Für etwaige Schäden, die während
der Ausübung der vereinbarten Dienstleistung und innerhalb
der Abwesenheitszeit entstehen, kann keinerlei Haftung übernommen
werden.
Ich/Wir sind mit der Abspeicherung aller notwendigen Daten vom Datenblatt
einverstanden. Mein/unser Name und Telefonnummer können als Referenz
für die Fa. Homesitting Peter Rödel weitergegeben und im
Internet veröffentlicht werden. Alle anderen Daten unterliegen
dem Datenschutz, dies bezeuge ich/wir durch unsere Unterschrift/en
auf dem zugehörigen Datenblatt. (siehe Anlage)
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Positionen dieser Geschäftsbedingungen unzulässig
oder unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen
Positionen nicht berührt, soweit diese für sich allein noch
dem Sinn und Zweck des geschlossenen Vertrages entsprechen. Die unwirksame
Position soll durch eine solche ersetzt bzw. ergänzt werden,
die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Den Erhalt und Gültigkeit dieser zweiseitigen Bedingungen bestätige/n
ich/wir (Eigentümer/in, Besitzer/in, Tierbesitzer/in, Homesitting
Peter Rödel) auf dem aktuellen dazugehörigen Datenblatt
bzw. der Auftragsbestätigung. |
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